Die Campingplatzordnung
Wir, der Verein „Campingfreunde Stausee Wangenheim e.V.“ als Betreiber sowie die Gemeinde Wangenheim, heißen Sie auf unserem Campingplatz am Stausee Wangenheim recht herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Nachfolgend möchten wir Sie kurz über ein paar wichtige Dinge informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennen alle Camper, Besucher und Tagesgäste die nachfolgende Campingplatzordnung an und verpflichten sich, sie einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung ist mit Sanktionen, bis zum sofortigen Platzverweis zu rechnen.
1. Hausrecht
Der Verein „Campingfreunde Stausee Wangenheim e.V.“ übt durch den Vorstand oder beauftragte Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, den sich auf dem Camping-platz aufhaltenden Personen Weisungen zu erteilen, die Aufnahme von Personen zu verweigern bzw. Gäste vom Platz zu verweisen, wenn dies bei Verstoß gegen die Campingplatzordnung erforderlich scheint. Bei missbräuchlicher Nutzung von Einrichtungen des Campingplatzes können gesonderte Gebühren erhoben werden.
2. Anreise / Anmeldung Camper
Das Campen auf dem Campingplatz Stausee Wangenheim ist nur nach Anmeldung an der Rezeption unter Vorlage gültiger Personaldokumente erlaubt. Die Anreise kann zwischen 8 und 13 Uhr, sowie zwischen 15 und 18 Uhr erfolgen.
Bei erfolgter Anmeldung erhalten Sie einen Schlüssel gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 40,00 Euro. Dieser Schlüssel ist für das Sanitärgebäude, die Schrankenanlage sowie für die beiden Fußgängertore.
Kraftfahrzeuge jeglicher Art dürfen nur nach Anmeldung an der Rezeption auf den Platz gefahren werden.
Für Caravans und Gasanlagen müssen gültige Prüfabnahmen vorliegen und ersichtlich gekennzeichnet sein. Der Prüfbeleg muss bei Anmeldung vorgelegt werden. Ohne diese gültigen Prüfabnahmebelege ist auf unserem Platz campen nicht gestattet.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular schließt der Nutzer mit dem Verein „Campingfreunde Stausee Wangenheim e.V.“ einen verbindlichen Nutzungsvertrag ab. Die voraussichtliche Aufenthaltsdauer muss am Anreisetag mitgeteilt werden. Die Aufenthaltsgebühren sind am Anreisetag zu entrichten, Stromgeld ist am Abreisetag zu entrichten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes muss rechtzeitig an der Rezeption angemeldet werden. Die jeweils gültigen Nutzungsgebühren richten sich nach der öffentlich ausgehängten Nutzungsgebührenordnung. Die Zuweisung des Stellplatzes und des Stromanschlusses erfolgt durch den Platzwart/Betreiber. Den Weisungen und Anordnungen des Platzwartes/Betreibers ist Folge zu leisten.
3. Tagesgäste und Besucher
Der Eintritt für Tagesgäste und Besucher sowie mitgebrachte Haustiere (z. B. Hunde oder Katzen) ist kostenpflichtig (siehe aktuelle Preisliste).
4. Kinder und Jugendliche
Personen unter 16 Jahren können nur angemeldet werden, wenn sie sich in Begleitung einer aufsichtsbevollmächtigten, erwachsenen Person befinden.
5. Reservierungen
Reservierungen können über Internet oder telefonisch vorgenommen werden. www.campingplatz-wangenheim.de
6. Abreise
Am Abreisetag muss der Campingplatz zwischen 08.00 h und 10.00 Uhr verlassen werden, andernfalls wird zusätzlich ein halber Übernachtungstag berechnet. Bei der Abreise ist die Rezeption zum Zwecke der Abmeldung und Rückgabe von Schlüsseln oder anderer ausgeliehener Gegenstände aufzusuchen. Der Stellplatz ist gesäubert zu hinterlassen. Bei vorzeitiger Abreise, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, werden bereits entrichtete Nutzungsentgelte nicht zurückerstattet.
7. Sanitärräume
Duschmarken können an der Anmeldung erworben werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die sanitären Einrichtungen betreten.
8. Abfall
Haushaltsübliche Kleinmengen sind nach ordnungsgemäßer Trennung in die dafür vorgesehenen Müllbehälter einzuwerfen.
Der Abfallentsorgungsplatz befindet sich außerhalb des Platzes hinter der Gaststätte. Die Entsorgung von Hausmüll der Camper in den auf dem Campingplatz aufgestellten Abfallbehältern ist nicht gestattet. Diese sind nur für anfallenden Abfall der Tagesgäste. Gras- und anderer Grünschnitt des Platzes ist in den dafür bereitgestellten Container außerhalb des Platzes beim hinteren Eingangstor einzubringen.
9. Wasser und Abwasser
Frischwasser kann jederzeit an den Wasserentnahmestellen auf dem Platz geholt werden. Abwasserbehälter sowie Chemietoiletten dürfen nur an der Entsorgungsstation, welche sich neben dem Eingang des Sanitärgebäudes befindet, entleert werden. Die Mitnahme von Warmwasser aus dem Sanitärgebäude oder vom Abwaschplatz ist verboten.
Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist verboten.
10. Ruhezeiten
Platzruhe ist von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 08.00 Uhr. Während dieser Zeit ist laute Musik, Rasenmähen sowie der Betrieb von lärmverursachenden Gerätschaften und Werkzeugen verboten.
An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Rasenmähen, der Betrieb von lärmverursachenden Gerätschaften und Werkzeugen verboten.
Während der Ruhezeiten sind die Zufahrtstore geschlossen.
10. Sauberkeit und Ordnung
Sauberkeit und Ordnung sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Die Sanitärräume und deren Einrichtungen sind sauber zu verlassen, gleiches gilt für den Abwaschplatz und die Entsorgungsstation für Chemietoiletten.
Das Betreten mit stark verschmutzten Schuhen ist nicht erlaubt (bitte Wechselschuhe benutzen).
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen / Abschneiden von Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist verboten. Gleiches gilt auch für das Umgrenzen von Standplätzen mit Gräben und Einfriedungen.
Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltheringe, Zeltschnüre und anderes Zeltzu-behör gefährdet oder belästigt wird.
11. Brandschutz
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Platz verboten. Das Betreiben von Holzkohlegrillrosten und kleinen Feuertrommeln (z. B. Waschmaschinentrommeln) mit einem Durchmesser bis 50 cm und einer Bodenfreiheit von mindestens 25 cm ist unter Beachtung des Brandschutzes erlaubt.
Feuertrommeln müssen auf einer brandfesten Unterlage stehen und sind beim Verlassen mit einer feuerfesten Abdeckung zu versehen.
Unnötige Qualmentwicklung und Geruchsbelästigung ist zu vermeiden. Es darf nur geeignetes trockenes Holz verwendet werden.
12. Strom
Der Anschluss erfolgt durch den Betreiber.
Kabel sowie elektrische Geräte müssen sich in einwandfreiem technischem Zustand befin-den und den VDE-Vorschriften entsprechen. Anderenfalls darf kein Anschluss an die Strom-anlage des Campingplatzes erfolgen.
13. Haltung von Haustieren
Für Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) besteht Leinenpflicht. Die Haltung von Haustieren ist nur auf den Stellplätzen erlaubt. Die Halter haben dafür zu sorgen, dass die Tiere nicht unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz herumlaufen. Verunreinigungen durch die Haustiere auf dem Campingplatz müssen vermieden bzw. sofort beseitigt werden. Zum Ausführen der Haustiere ist der Campingplatz zu verlassen. Jeder Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Camper nicht gestört werden. Das Halten von Nutztieren auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt.
Am Spielplatz, Sandstrand, Volleyballplatz sowie an weiteren ausgewiesenen Bereichen ist Hundeverbot.
14. Fahrzeugverkehr
Auf dem gesamten Campingplatzgelände darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese Regelung gilt auch für Fahrräder und bauartähnliche Fahrzeuge (z. B. Elektroroller). Während der Ruhezeiten gilt ein Fahrverbot auf dem Platz für alle Kraftfahrzeuge außer Fahrräder und bauartähnliche Fahrzeuge.
15. Spielplatz
Der Spielplatz steht zu Ihrer freien Verfügung, die Nutzung ist auf eigene Gefahr und Eltern haften für Ihre Kinder. Schäden und/oder eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Platzwart zu melden.
16. Gewässer
Das Befahren des Gewässers mit Ruderbooten, Tretbooten und Surfbrettern ist auf eigene Gefahr möglich. Die Benutzung von Elektro- oder Verbrennungsmotoren ist nicht gestattet. Boote können kostenpflichtig ausgeliehen werden. Für mitgebrachte Boote und Surfbretter wird ein Entgelt erhoben. Dieses ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Das Baden im See ist verboten.
17. Haftung
Der Verein „Campingfreunde Stausee Wangenheim e.V.“ als Betreiber haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und nicht für Schäden, die durch Naturereignisse verursacht worden sind. Jeder Campingplatznutzer haftet für die von ihm, seinen Familienangehörigen oder seinen Besuchern verursachten Schäden am Campingplatz und seinen Einrichtungen sowie an Campingplatzeinrichtungen anderer Gäste.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und Urlaub.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Diese Campingplatzordnung tritt am 01.02.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Camping- und Platzordnung vom 28.02.2008 außer Kraft.
im Original gezeichnet
Campingfreunde Stausee Wangenheim e.V.
Für den Vorstand
Jürgen Humburg
1. Vorsitzender
Gemeinde Wangenheim
Bürgermeisterin
Martina Rieke